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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bei der Inanspruchnahme der der Patentanwaltskanzlei Müller Schupfner & Partner gelten folgende
allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Aufträge bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung.

2. Honorarbasis für die Vergütung von Dienstleistungen der Kanzlei ist deren gültiges Honorarverzeichnis,
das auf Verlangen zugesandt wird, sofern keine Honorarvereinbarung schriftlich getroffen wird.
Für eilige, für schwierige und für wirtschaftlich bedeutungsvolle Sachen können sich die Honorare erhöhen.

3. Für die Begleitung von Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 4 Wochen, wenn nicht im Einzelnen anders
angegeben.

4. Die Partnerschaft haftet über den jeweils mit der Sache betrauten Patentanwalt nach den gesetzlichen
Vorschriften bis zu einer Summe von zusammen EUR 250.000.00 (zweihundertfünfzigtausend).
Höhere Haftsummen sind nur im Einzelfall und gesondert schriftlich zu vereinbaren.

1. März 2009, Müller Schupfner & Partner Patentanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Sitz der Gesellschaft: München, Amtsgericht München, Reg.-Nr. PG 778

 Allgemeine Geschäftsbedingungen Müller Schupfner & Partner (PDF-Datei mit 52 KB) 

 

   
   
   
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